Scheinselbständigkeit
Eine formal als selbstständig deklarierte Tätigkeit, die tatsächlich Merkmale einer abhängigen Beschäftigung aufweist.
Bei Scheinselbständigkeit wird eine Person als Freelancer beauftragt, ist aber faktisch weisungsgebunden und in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers eingegliedert. Das kann erhebliche sozialversicherungs- und steuerrechtliche Nachforderungen auslösen. Dies ist keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
- Welche Kriterien sprechen für Scheinselbständigkeit?
- Unter anderem Weisungsgebundenheit, Eingliederung in den Betrieb, fehlendes Unternehmerrisiko und dauerhafte Tätigkeit für nur einen Auftraggeber.
